
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Martin-Luther-Schule ist bemüht, seine Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.martin-luther-schule-muenster.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist teilweise mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
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Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
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Einige Funktionen und Inhalte sind noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
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Teilweise sind Tabellen sowie PDF-Formulare nicht vollständig barrierefrei.
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Verlinkungen zu externen Dokumenten, Anwendungen oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
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Veranstaltungen können in den eigenen Kalender eingepflegt werden, die Barrierefreiheit für die eigenen Kalendertools kann nicht sichergestellt werden
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Online-Karten und Kartendienste
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.09.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die kommunale Behindertenbeauftragte nimmt Ihre Rückmeldung gerne entgegen.
Die Kontaktdaten der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung finden Sie hier: Kommunale Behindertenbeauftragte
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns über das Kontaktformular, per Post oder telefonisch kontaktieren:
Martin-Luther-Schule
Heike Spoo-Keßling
Coerdestraße 8
48147 Münster
5. Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in § 10d, 10e BGG NRW und § 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855 3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

