
Eltern

Klassenpflegschaft
Zum Gremium der Klassenpflegschaft gehören alle Erziehungsberechtigten einer Klasse. Im ersten, zweiten und dritten Schuljahr findet die Klassenpflegschaftssitzung einmal im Halbjahr statt, im vierten Schuljahr nur im ersten Halbjahr. Hier bekommen Sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernziele und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse Ihres Kindes betrifft.
Zu den Sitzungen lädt die*der Klassenpflegschaftsvorsitzende gemeinsam mit der Klassenlehrkraft ein.
Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung eines Schuljahres wählen die Eltern eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in. Ein Elternteil kann in mehreren Klassenpflegschaften zur*m Vorsitzenden gewählt werden und hat in Sitzungen der Schulpflegschaft ein entsprechendes Stimmengewicht.
​
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft, die an unserer Schule zweimal im Schuljahr tagt, vertritt die Interessen aller Eltern. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulpflegschaft wählt eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in sowie weitere Vertreter*innen für die Schulkonferenz. Die*der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die*der Schulpflegschaftsvorsitzende gemeinsam mit der Schulleitung zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein. Die Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und mit beratender Stimme die Stellvertreter*innen der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und die Schulleitung.
Schulpflegschaften können örtlich und regional zusammenarbeiten und ihre Interessen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht wahrnehmen. Im Jahr 2016 haben sich Schulpflegschaften aller Schulformen der Stadt Münster zur Stadtelternschaft Münster zusammengeschlossen.
​
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören sechs Elternvertreter*innen und sechs Lehrkräfte an. Bei der Wahl der Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz sind alle Eltern wählbar (d.h. auch Eltern, die keine Mitglieder in der Schulpflegschaft sind). Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Den Vorsitz führt die Schulleitung, nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der*des Schulleiter*in den Ausschlag.
Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sowie -sicherung, Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, Festlegung der beweglichen Ferientage, Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, den Schulhaushalt und den Erlass einer Schulordnung.
​
Unterstützung bei Festen und Schulveranstaltungen
Während des gesamten Schuljahres helfen Eltern der verschiedenen Jahrgangsstufen bei der Umsetzung von Veranstaltungen mit. Folgende Einteilung wurden von der Schulkonferenz am 14. März 2011 festgelegt:
Jahrgang 1: Kaffee und Kuchen beim Schulspiel mit dem Raben Leo im Mai
Jahrgang 2: Kaffee und Getränke bei der Einschulung im August
Schmücken der Lambertuspyramide im September
Jahrgang 3: Kaffee und Kuchen beim Tag der offenen Tür im Oktober
Jahrgang 4: Grillen und Getränke beim Lambertusfest im September
Förderverein: Grillen und Getränke beim Lambertusfest im September
Grillen für die kommenden Erstklässler*innen im Juni
​
Mithilfe bei jeglichen Aktivitäten des Schullebens
-
Begleitung von Ausflügen
-
Unterstützung bei Sportveranstaltungen
-
Hilfe im Rahmen der Verkehrserziehung
-
Unterstützung an Basteltagen
-
Mithilfe bei der Erstellung von Lernmaterialien
-
Lesepat*innen
-
und vieles mehr

