
Übergang Klasse 5
Bereits zu Beginn des vierten Schuljahres startet die Übergangsphase zur weiterführenden Schule.
1) Informationsbrief der Stadt Münster
Im Oktober erhalten alle Eltern der Viertklässler*innen einen Informationsbrief der Stadt Münster mit Terminen zu Informationsabenden und Tagen der offenen Tür sowie organisatorische Hinweise zum Wechsel auf die weiterführenden Schulen.
2) Beratungsgespräche
Ende November/Anfang Dezember finden die Beratungsgespräche zwischen den Eltern und der Klassenlehrkraft statt. Die Klassenlehrkraft empfiehlt eine der Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. Darüber hinaus kann auch eine Schulform mit Einschränkung empfohlen werden Hauptschule mit Einschränkung Realschule oder Realschule mit Einschränkung Gymnasium. Die Empfehlung wird auf dem Zeugnis vermerkt, ist aber nicht bindend für eine spätere Schulanmeldung.
3) Tage der offenen Tür und Informationsveranstaltungen
Bitte informieren Sie sich über die Tage der offenen Tür und die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen.
4) Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
Im Januar erhalten die Viertklässler*innen ihr Zeugnis auf dem die Schulformempfehlung angegeben wird. Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Kinder einen Anmeldebogen für eine weiterführende Schule.
5) Anmeldung an einer weiterführenden Schule
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin an der Wunschschule. Sollte der Termin am Vormittag stattfinden, benachrichtigen Sie uns bitte frühzeitig über die Fehlzeit Ihres Kindes.
Hinweise zu detaillierten Anmeldeterminen und Uhrzeiten können auf den Homepages der einzelnen Schulen eingesehen werden.
Zur Anmeldung zu den weiterführenden Schulen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule im Original und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular vorzulegen.
Die Anmeldungen für die städtischen Gesamtschulen werden in Münster in den Schuljahren 2026/2027 bis 2028/2029 weiterhin vor den anderen Schulformen angeboten. Das hat der Rat der Stadt Münster am Mittwoch, 2. Juli 2025, beschlossen.
6) Aufnahme an einer weiterführenden Schule
Sollten an den städtischen Schulen mehr Schüler*innen angemeldet werden, als in den Eingangsklassen aufgenommen werden können, legt die Schulleitung der betroffenen Schule bei der Entscheidung über die Aufnahme die nachstehenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge zugrunde:
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vorrangig aufgenommen werden Geschwisterkinder
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in den Gesamtschulen Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
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Losverfahren
Wenn der vorrangige Schulwunsch nicht erfüllt werden kann, werden die betroffenen Eltern von der Schulleitung der weiterführenden Schule, bei der das Kind angemeldet ist, informiert und beraten.